„Deutsch“ bedeutete ursprünglich „zum Volk gehörig“ und meinte zunächst die Dialekte des kontinental-westgermanischen Dialektkontinuums.[12] Die Bezeichnung Deutschland wird seit dem 15. Jahrhundert verwendet, ist in einzelnen Schriftstücken aber schon davor bezeugt.
[13] Davor sind nur Wortfügungen des Attributs deutsch mit Land belegt, beispielsweise in der unbestimmten Singularform ein deutsches Land oder der bestimmten Pluralform die deutschen Länder, nicht aber in der bestimmten Singularform das deutsche Land.
Die Begriffe wurden als Synonym vor allem für (vor-)staatliche Gebilde verwendet, die in wesentlichen Bereichen des deutschen Sprach- und/oder Herrschaftsgebiets entstanden waren. Das Heilige Römische Reich („Altes Reich“) hatte sich im 10. Jahrhundert aus dem Ostteil des Fränkischen Reiches entwickelt. Mit den Namenszusätzen Heilig und Deutscher Nation (Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation) bildete sich zwischen dem 12. Jahrhundert und 1648 ein Staatenbund heraus. Nach der Niederlegung der Reichskrone 1806 dominierten das Kaisertum Österreich, das Königreich Preußen und der Rheinbund das staatliche Geschehen im Vorstellungsraum Deutschlands; nach 1815 folgte als die deutsche Nationalität sichernder Staatenbund der Deutsche Bund unter der Führung Österreichs. Die Konkurrenz mit Preußen um die Vorherrschaft in Deutschland spitzte sich zum deutschen Dualismus zu. Mit dem Deutschen Krieg und der Schlacht bei Königgrätz entschied Preußen ihn 1866 zu seinen Gunsten.
Trotz der Kontinuität des Begriffes Deutschland vom 17. Jahrhundert bis in die Gegenwart sowie völkerrechtlicher[18] Identität und staatsrechtlicher Kontinuität seit dem 19. Jahrhundert bestand de facto bis 1990 keine durchgehende lineare politisch-historische Entwicklung.
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